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Osteopathie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachgebiet Osteopathie

Dr. med. Jörg Dieter Löffler


 

 

 

 

 

 

Die Osteopathie gehört zum Bereich der manuellen Medizin, der Behandlung von Schmerzen und anderen funktionellen Störungen mit den Händen. Unterschiedliche Techniken bezeichnet man z.B.
als Chirotherapie und Osteopathie.

Die Osteopathie ist ein ganzheitliches heilkundliches System, welches Mitte des 19. Jahrhunderts in den USA entwickelt wurde. Der geistige Vater, Dr. Andrew Taylor Still (1828-1917) suchte nach Möglichkeiten, Krankheiten ohne Medikamente und Chirurgie zu behandeln. Er erkannte, dass alle Erkrankungen mit einer Beeinträchtigung der Struktur von Muskeln, Gelenken, Fascien und Bändern in Zusammenhang stehen.
Gelingt es, Funktionsstörungen zu erfassen, werden diese mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken sanft manipuliert, korrigiert und wieder in Bewegung versetzt. Hiermit werden die jedem Menschen innewohnenden Selbstheilungskräfte aktiviert.

Wann kann Osteopathie helfen?

  • Spannungskopfschmerz, Schwindel, Tinnitus
  • Migräne, Stauungen, Ödeme
  • Nackenschmerzen, Schluckbeschwerden (Globusgefühl), Schiefhals
  • Schulter- und Armbeschwerden
  • Brustkorbschmerzen, Atembeschwerden
  • Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule, Flankenschmerzen
  • Bauchschmerzen und Verdauungsstörungen
  • Ischiasschmerzen und Kreuzbeschwerden

Schmerzen im Bereich der Gelenke (z.B. Tennisellenbogen, Schulter, Karpaltunnelsyndrom)
Auch “Schreikinder” (Säuglinge im ersten Lebenshalbjahr) lassen sich mit Hilfe der Osteopathie häufig
sehr gut behandeln, dafür reichen oft 2-3 Sitzungen.
Viele Kinder mit ADS- Syndrom mit oder ohne Hyperaktivität bessern sich unter osteopathischer Behandlung. Hier sind allerdings zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Was kann Osteopathie nicht?

Organpathologische Veränderungen können durch osteopathische Behandlung nicht beseitigt werden.
So lassen sich zum Beispiel Tumoren, Blutgefäßverschluss oder Geschwüre durch Osteopathie nicht beeinflussen, allenfalls hieraus resultierende Funktionsstörungen.

Was kostet die Behandlung?

Eine vorhergehende Untersuchung und Beratung ist reguläre Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Zu weiteren Informationen über Kosten, die als gesetzlich Krankenversicherter auf Sie zukommen klicken Sie bitte auf „Leistungen“ und dann auf „Manuelle Medizinrecht-linkpfeil-bau. Hier finden Sie Abrechnungsbeispiele. Für Privatversicherte werden die Kosten in der Regel von der Versicherung übernommen. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Löffler.

Terminvereinbarung:

Diese Termine finden im Rahmen einer besonderen Sprechstunde für Privatversicherte und Selbstzahler statt, vorzugsweise nachmittags oder nach besonderer Vereinbarung.
Die Terminvereinbarung ist in jedem Fall verbindlich.
Bei Verhinderung muss spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, anderenfalls müssen wir Ihnen den Betrag in Rechnung stellen. Wir bitten um Verständnis.
Termine können telefonisch vereinbart werden.
Zur verbindlichen Absicherung benötigen wir Ihre Anmeldung auf dem

>> Anmeldeformular - Siehe Schaltfläche Anmeldungen

Schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte per Post, per Fax, oder geben Sie es in unserer Praxis ab.

Weitere Informationen: www.daao.info und www.manmed.de